Kündigung Rechtsanwalt Amberg
Kündigung
Als Arbeitnehmer hast du bei einer Kündigung verschiedene Rechte, die dich schützen sollen:
1. **Kündigungsschutz**: Wenn du länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt bist, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dein Arbeitgeber darf dir dann nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen¹².
2. **Kündigungsfrist**: Dein Arbeitgeber muss die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Diese beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
3. **Schriftliche Kündigung**: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von deinem Arbeitgeber unterschrieben sein.
4. **Widerspruchsrecht**: Du hast das Recht, gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
5. **Abfindung**: In einigen Fällen kannst du eine Abfindung aushandeln, insbesondere wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird¹.
6. **Arbeitszeugnis**: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das deine Leistungen und dein Verhalten im Arbeitsverhältnis beschreibt.
Diese Rechte sollen sicherstellen, dass du nicht willkürlich gekündigt wirst und im Falle einer Kündigung fair behandelt wirst. Hast du noch spezifische Fragen zu einem dieser Punkte?
Nimm bitte unverzüglich mit einem deinem Arbeitsrechtsanwalt auf!
Die Dreiwochenfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Wird keine Kündigungsschutzklage eingereicht, ist die Kündigung wirksam, egal ob sie rechtswidrig ist oder nicht.