Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Ich vertrete Sie insbesondere im Fall einer fristlosen oder auch ordentlichen Kündigung. Hier ist insbesondere zu beachten, dass innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage erhoben werden muss, sonst ist diese wirksam, auch wenn sie rechtswidrig ist.
Unterschieden werden muss zwischen ordentlichen Kündigungen und fristlosen außerordentlichen Kündigungen, zwischen Kündigungen die betriebsbedingt sind sowie so genannte personenbedingte Kündigungen oder verhaltensbedingte Kündigungen.
Ebenso ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Kündigung in der Probezeit handelt und danach, ob man in einem so genannten Kleinbetrieb beschäftigt ist oder in einem größeren Unternehmen in dem in der Regel mehr als 10 Beschäftigten vorhanden sind.
All die vorgenannten verschiedenen Möglichkeiten haben auch jeweils andere Rechtsfolgen und Eingriffsmöglichkeiten im Fall einer Kündigung.
Deine Rechte bei Kündigung: So sicherst Du Dir eine faire Abfindung
Du wurdest gekündigt? Erfahre hier, wie das Kündigungsschutzgesetz Dich schützt und welche Ansprüche auf Abfindung Du hast.
Erhältst Du morgen die Kündigung – weißt Du, was zu tun ist? Das Kündigungsschutzgesetz schützt Dich als Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen. Aber nur, wenn Du richtig handelst, sicherst Du Dir Deine Rechte – und möglicherweise eine Abfindung.
Wann greift Dein Kündigungsschutz?
Das Gesetz schützt Dich nicht automatisch. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Kündigungsschutzgesetz für Dich gilt: Erstens musst Du mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein. Zweitens muss Dein Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Für Betriebe, die bereits vor dem 31. Dezember 2003 bestanden, reichen fünf Mitarbeiter.
Was passiert, wenn ich weniger als sechs Monate im Unternehmen bin?
In diesem Fall genießt Du keinen besonderen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Dein Arbeitgeber kann Dir in dieser Zeit leichter kündigen – muss aber trotzdem die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.
Welche Kündigungen sind rechtens?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail oder mündlich sind unwirksam. [3] Zusätzlich muss Dein Arbeitgeber einen der folgenden drei Gründe nachweisen:
Personenbedingte Kündigung (z.B. bei langfristiger Krankheit)
Verhaltensbedingte Kündigung (z.B. nach mehrfachen Abmahnungen)
Betriebsbedingte Kündigung (z.B. bei Stellenabbau)
Diese drei Gründe sind gesetzlich in § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG verankert. Ohne einen dieser Gründe ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam.
Fristen einhalten – sonst verlierst Du alles
Erhältst Du eine Kündigung, musst Du schnell handeln. Du hast genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumst Du diese Frist, gilt Deine Kündigung automatisch als wirksam – egal wie fehlerhaft sie war.
Fazit: Schnell handeln lohnt sich