Arbeitsrecht

Rechtsquellen

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

 

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Informationen

Kündigungsschutzklage:
Feststellungsklage i. S. d. § 256 ZPO, die auf die Feststellung gerichtet ist, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und daher das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde. Der enge, auch sog. punktuelle Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage entspricht dem Wortlaut des § 4 S.ÿ .ÿHS. KSchG. Auch für eine solche Kündigungsschutzklage muss ein Feststellungsinteresse gegeben sein. Aufgrund der Regelung des §ÿ7 KSchG, wonach eine Kündigung bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung der fehlenden sozialen Rechtfertigung als wirksam gilt, ist dieses Feststellungsinteresse in der Regel gegeben. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG erhoben werden.

 

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