Verwaltungsrecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Einwirkung, Überwachung usw. der Wirtschaft organisieren.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Aspekte:
Subventionsrecht,Gewerberecht,Gaststättenrecht,Handwerksrecht,Verkehrsgewerberecht,Immissionsschutzrecht (siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),Energiewirtschaftsrecht,Das Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht,Kommunales Unternehmen,Vergaberecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsverfassung, 19. Subventionsbericht der Bundesregierung, Apothekenurteil, Ausschreibung, Berufsfreiheit, Dreistufentheorie, Gewerberegister Gewerbezentralregister, Handwerksordnung, In-House-Vergabe, Kommunales Unternehmen, Kommunalunternehmen, Korruptionsregister, Ladenschluss Langer Donnerstag, Öffentliche Hand, Öffentlicher Auftrag, Öffentlicher Auftraggeber, Öffentliches Unternehmen, Personenbeförderungsgesetz Präqualifizierung, Subvention, Verdingungsordnung f.Leistungen, rdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, Vergabe u. Vertragsordnung für Bauleistungen,Vergaberecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Oberbegriff zur Zusammenfassung des Rechts der Wirtschaftsförderung und -lenkung sowie des Rechts der Wirtschaftsüberwachung.
Bei der Wirtschaftsförderung geht es vor allem um staatliche Leistungen (insbesondere Subventionen) und die damit zusammenhängenden Probleme: Rechtsgrundlage der Subventionsvergabe (Vorbehalt des Gesetzes, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung), Anspruch auf Teilhabe an der Subventionierung, Rückabwicklung des Subventionsrechtsverhältnisses, Konkurrentenschutz, Einwirkung auf privatrechtliche Rechtsverhältnisse verbunden mit den privatrechtlichen Handlungsformen der Verwaltung, also um den typischen Regelungsbereich der Leistungsverwaltung.
Durch wirtschaftslenkende Maßnahmen nimmt der Staat Einfluss auf Angebot und Nachfrage, entweder um die Versorgung der Bevölkerung mit bestimmten Waren und Dienstleistungen zu sichern oder um Überproduktionen zu verhindern.

Bewirtschaftungsgesetze, wie z.ÿB. das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, das Energiesicherstellungsgesetz sowie Kontingentierungen von Waren und Leistungen (z.ÿB. Taxikonzessionen nach §ÿ13 Abs.ÿ4 PBefG).

Die Wirtschaftsüberwachung betrifft dagegen die Abwehr spezifischer Gefahren, die sich aus der wirtschaftlichen Betätigung ergeben. Gewerberecht



 

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