Unternehmen

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 BGB).

Das Problem ist, dass es sich für kleinere oder mittlere Unternehmen und/ oder Handwerksbetriebe regelmäßig wirtschaftlich nicht rechnet eine eigene Rechtsabteilung, die ausschließlich für das eigene Unternehmen tätig ist, zu unterhalten. Wie oft sind Sie unsicher und bräuchten eigentlich professionellen rechtlichen Rat, scheuen aber aus Kostengründen den Gang zum Anwalt.

Die Lösung ist eine Rahmenvereinbarung mit meiner Kanzlei.

Ich biete Ihrem Betrieb die Vorteile einer eigenen Rechtsabteilung zu einem auf Ihre individuellen betrieblichen Bedürfnisse abgestimmten monatlichen Pauschaltarif an. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit meiner Kanzlei auf und lassen Sie sich durch mich persönlich nähere und auf Ihren Betrieb abgestimmte Informationen geben.

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

 

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Verkehrsunfallrecht
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Bergrecht Bergrecht: die den Bergbau betreffenden rechtlichen Bestimmungen. Durch das Bundesberggesetz vo...
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Umwelt- u. Altlastenrecht Altlast: Sammelbezeichnung für Anlagen und Grundstücke, durch die schädliche Bodenveränderungen ...
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