Forderungseinzug/ Inkasso: Inkasso ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus dem Bereich der Finanzierung. Mit dem Begriff Inkasso wird regelmäßig der Einzug offener Forderungen bezeichnet.
Größere Unternehmen führen die eigene Forderungsbeitreibung mit entsprechend geschulten Mitarbeitern oftmals selbst durch, alternativ bietet sich die Beauftragung eines Inkassobüros oder einer Anwaltskanzlei an, wobei nur letztere regelmäßig in der Lage sein wird, den Forderungseinzug nötigenfalls auch gleich gerichtlich durchzusetzen.
Ein schneller und zielgerichteter Forderungseinzug ist heutzutage für jedes Unternehmen zwingend geboten. Die Zahl der Insolvenzen nimmt immer mehr zu und die Zahlungsmoral der Schuldner/Auftraggeber ist schlecht. Nicht nur private Auftraggeber, sonder auch die sog. Öffentliche Hand zahlen trotz mehrfacher Mahnungen nicht. Weitere Begriffe hierzu:
Forderung, Forderungseinzug, Inkasso, Schuldner, Gläubiger, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl, Gerichtsvollzieher, Titel, Geldforderung, Schuld, Verjährung, Schuldnerregister, Zwangsvollstreckung, Pfändung, Vollstreckungsgericht, Zwangssicherungshypothek, Zwangsvollstreckungsauftrag, eidestattliche Versicherung, gerichtliches Mahnverfahren, Mahngericht, Verzug, Verzugszinsen, Verzugschaden, Mahngebühr, Rücklastschrift, Kosten, Verhaftungsauftrag, Inkassobüro, Anwaltsinkasso, Online-Inkasso, net-kasso
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