Wirtschaftsverwaltungsrecht: Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die staatliche Einheiten zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten oder diese Einheiten zur Einwirkung, Überwachung usw. der Wirtschaft organisieren.
Das Wirtschaftsverwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Aspekte: Subventionsrecht,Gewerberecht,Gaststättenrecht,Handwerksrecht,Verkehrsgewerberecht,Immissionsschutzrecht (siehe Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),Energiewirtschaftsrecht,Das Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht,Kommunales Unternehmen,Vergaberecht
Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wirtschaftsverfassung, 19. Subventionsbericht der Bundesregierung, Apothekenurteil, Ausschreibung, Berufsfreiheit, Dreistufentheorie, Gewerberegister Gewerbezentralregister, Handwerksordnung, In-House-Vergabe, Kommunales Unternehmen, Kommunalunternehmen, Korruptionsregister, Ladenschluss Langer Donnerstag, Öffentliche Hand, Öffentlicher Auftrag, Öffentlicher Auftraggeber, Öffentliches Unternehmen, Personenbeförderungsgesetz Präqualifizierung, Subvention, Verdingungsordnung f.Leistungen, rdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, Vergabe u. Vertragsordnung für Bauleistungen,Vergaberecht
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