Wichtige Gesetzesänderungen

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Überlange Prozesse: Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess belastet die Betroffenen, persönlich und finanziell. Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR geht es um überlange Verfahren. Endlich werden die Versprechen des Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention eingelöst. Die Entschädigungslösung gibt den Betroffenen ein wirksames Mittel, um sich gegen unangemessen lange [...]

Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden - Ausnahmen im Erbrecht beseitigen

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf, der die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollendet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Kein Kind darf schlechter stehen, nur weil seine Eltern unverheiratet sind. Nach wie vor gibt es nichteheliche Kinder, die ihre Väter nicht gesetzlich beerben. Die Ausnahmen auf Kosten nichtehelicher Kinder werden jetzt beseitigt. In Zukunft werden alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter, unabhängig vom Alter. Für künftige Todesfälle kann sich niemand auf Vertrauensschutz berufen, der letztlich zu neuen Benachteiligungen führt. Ursprünglich war im Gespräch, nichteheliche Kinder erst nach hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern erben zu lassen. Der heute beschlossene Regierungsentwurf verzichtet bewusst auf Einschränkungen. Die Gleichstellung nichtehelicher Kinder ist wichtiger als Vertrauensschutz. Die Reform liegt auf der Linie der Kindschaftsrechtsreform, die ich vor über zehn Jahren [...]

"Bürgerrechte in Europa stärken"

Zum Abschluss-Workshop zum Forschungsvorhaben "EU-wide Letter of Rights in Criminal Proceedings: Towards Best Practice", bei dem auch der belgische Justizminister und amtierende EU-Ratspräsident für den Bereich Justiz und Innen, Stefaan De Clerck, anwesend war, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in Berlin: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen. Dies gilt auch und gerade für das Strafverfahren. Deshalb muss jeder, der von einem Strafverfahren betroffen ist, über seine Rechte auch verständlich informiert werden. Den fundamentalen Grundsatz eines fairen Verfahrens müssen wir stets im Auge behalten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich darauf verlassen können, dass es für sie überall in der EU das gleiche Mindestmaß an Rechten gibt, wenn sie einmal von einem Strafverfahren betroffen sind. Zu diesen Rechten zählt das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung, auf das sich die EU-Justizminister bereits Anfang Juni politisch geeinigt haben. Dieses [...]

Leitlinien der katholischen Kirche: Richtige Lehren aus bisherigen Schwächen ziehen

Zur Vorstellung der neuen Leitlinien der katholischen Kirche für den Umgang mit sexueller Gewalt erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Grundsätzlich lassen die überarbeiteten Leitlinien der katholischen Kirche das Bemühen erkennen, aus den Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu ziehen. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeigt, dass die katholische Kirche unabhängig vom Ansehen der Institution eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden anstrebt. Die bisherige Arbeit des Runden Tisches hat hier Früchte getragen. Nicht ganz deutlich wird, wie in innerkirchlichen Institutionen künftig mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft ausdrücklich widerspricht. Außerdem bleibt unklar, ob innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu behindern. Der Runde Tisch der Bundesregierung wird Leitlinien zur Einschaltung der [...]

Restrukturierungsgesetz: Bundesregierung zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise

Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Gesetzentwurf zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise. Enteignungen wie bei der HRE sind - auch als Ultima Ratio - mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Das Restrukturierungsgesetz bietet mit seinem Verfahren eine klare Alternative zur Enteignung. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können. Das Restrukturierungsgesetz setzt auf Privatautonomie und stärkt die Eigenverantwortung der Unternehmer. Das Modell bietet die Chance, eigenverantwortlich und zunächst ohne [...]

Justizministerin stärkt Freiheit der Presse

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Pressefreiheit: Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit ist ein klares Bekenntnis zu einer freien, unabhängigen Presse. Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung einer transparenten und offenen Gesellschaft. Medienangehörige müssen ihrer Aufgabe als "Vierte Gewalt" zur Kontrolle des staatlichen Handelns ungehindert ausüben können. Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren können, werden sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt, wenn sie ihnen zugespielte Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Pflicht, bestimmte Informationen geheim zu halten, trifft nur die jeweilige Amtsperson - nicht aber den Journalisten. Zum Hintergrund Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Gesetzentwurf beschlossen, wonach Journalisten und deren Informanten [...]

Restrukturierungsgesetz als Alternative zur Enteignung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 8. Juli 2010 gemeinsam mit Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble einen Gesetzentwurf zur Bankenrestrukturierung an Länder und Verbände versandt. Damit werden Eckpunkte zur Bankenrettung umgesetzt, die das Bundeskabinett am 31. März 2010 beschlossen hat. Für die Bundesjustizministerin sind die Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise und speziell dem Sturz der HRE-Bank: strauchelnde Banken müssen aufgefangen werden und eine echte Chance auf Sanierung entwickeln können. Enteignungen wie bei der HRE sind - auch als ultima ratio - mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Die Bundesjustizministerin hat mit ihrem Vorschlag für ein Reorganisationsverfahren eine klare Alternative zur Enteignung entwickelt. Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können. Der Vorschlag setzt auf Privatautonomie und stärkt die [...]

Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten: Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten. Das Bundesjustizministerium arbeitet an [...]

Erbschaftssteuer: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bemühen der Bundesregierung

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern voranzutreiben. Die Koalitionsvereinbarung sieht für eingetragene Lebenspartner den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht und die volle Gleichstellung im Beamtenrecht vor. Bereits im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit dem Jahressteuergesetz 2010 die Gleichbehandlung von Lebenspartnern im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht beschlossen. Die Dienstrechtsreform des Bundesinnenministeriums ist bereits in der Endabstimmung und kann bald im Bundeskabinett beschlossen werden. Die heutige Entscheidung wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in allen Bereichen befördern. Das Bundesverfassungsgericht [...]

Sicherungsverwahrung: Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin

Zum heutigen Bund-Länder-Fachgespräch zur Sicherungsverwahrung erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Dr. Birgit Grundmann: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt Bund und Länder vor große Herausforderungen. Bei zahlreichen noch gefährlichen Straftätern steht die Justiz vor dem Problem, infolge des Straßburger Urteils über die Freilassung aus der Sicherungsverwahrung entscheiden zu müssen. Ich habe daher heute gemeinsam mit meinen Amtskollegen aus den Ländern Möglichkeiten erörtert, wie der Schutz der Bevölkerung bestmöglich sichergestellt werden kann. In einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre haben die Vertreter der Länder dargelegt, dass sie beim Umgang mit gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische Probleme zu bewältigen haben. Ich habe deutlich gemacht, dass das Bundesjustizministerium Vorschläge unterbreitet hat, mit denen der Bundesgesetzgeber seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen würde. Diese [...]

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