 | Überlange Prozesse: Mehr Rechtsschutz mit Entschädigungslösung |
| Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf
über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der heute beschlossene Gesetzentwurf bietet mehr Rechtsschutz
bei überlangen Prozessen. Immer wieder dauern einzelne
Gerichtsverfahren zu lange, auch wenn Deutschland bei der
Prozessdauer insgesamt gut dasteht. Jeder überlange Prozess
belastet die Betroffenen, persönlich und finanziell.
Jeder hat Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz in
angemessener Zeit. Seit vielen Jahren verlangt der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) von Deutschland bessere
Rechtsbehelfe bei überlangen Verfahren. Bei vier von fünf
Verurteilungen Deutschlands durch den EGMR geht es um
überlange Verfahren. Endlich werden die Versprechen des
Grundgesetzes und der Menschenrechtskonvention eingelöst. Die
Entschädigungslösung gibt den Betroffenen ein wirksames
Mittel, um sich gegen unangemessen lange [...]
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 | Gleichstellung nichtehelicher Kinder vollenden - Ausnahmen im Erbrecht beseitigen |
| Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf,
der die erbrechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder
vollendet, erklärt Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger:
Kein Kind darf schlechter stehen, nur weil seine Eltern
unverheiratet sind. Nach wie vor gibt es nichteheliche Kinder, die
ihre Väter nicht gesetzlich beerben. Die Ausnahmen auf Kosten
nichtehelicher Kinder werden jetzt beseitigt. In Zukunft werden
alle nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter,
unabhängig vom Alter.
Für künftige Todesfälle kann sich niemand auf
Vertrauensschutz berufen, der letztlich zu neuen Benachteiligungen
führt. Ursprünglich war im Gespräch, nichteheliche
Kinder erst nach hinterbliebenen Ehefrauen und Lebenspartnern erben
zu lassen. Der heute beschlossene Regierungsentwurf verzichtet
bewusst auf Einschränkungen. Die Gleichstellung nichtehelicher
Kinder ist wichtiger als Vertrauensschutz.
Die Reform liegt auf der Linie der Kindschaftsrechtsreform, die
ich vor über zehn Jahren [...]
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 | "Bürgerrechte in Europa stärken" |
| Zum Abschluss-Workshop zum Forschungsvorhaben "EU-wide Letter of
Rights in Criminal Proceedings: Towards Best Practice", bei dem
auch der belgische Justizminister und amtierende
EU-Ratspräsident für den Bereich Justiz und Innen,
Stefaan De Clerck, anwesend war, erklärte
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute in
Berlin:
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch geltend machen. Dies
gilt auch und gerade für das Strafverfahren. Deshalb muss
jeder, der von einem Strafverfahren betroffen ist, über seine
Rechte auch verständlich informiert werden. Den fundamentalen
Grundsatz eines fairen Verfahrens müssen wir stets im Auge
behalten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich darauf
verlassen können, dass es für sie überall in der EU
das gleiche Mindestmaß an Rechten gibt, wenn sie einmal von
einem Strafverfahren betroffen sind. Zu diesen Rechten zählt
das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung, auf das sich die
EU-Justizminister bereits Anfang Juni politisch geeinigt haben.
Dieses [...]
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 | Leitlinien der katholischen Kirche: Richtige Lehren aus bisherigen Schwächen ziehen |
| Zur Vorstellung der neuen Leitlinien der katholischen Kirche
für den Umgang mit sexueller Gewalt erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Grundsätzlich lassen die überarbeiteten Leitlinien der
katholischen Kirche das Bemühen erkennen, aus den
Schwächen der alten Richtlinien die richtigen Lehren zu
ziehen. Die Klarstellung der Bischofskonferenz zeigt, dass die
katholische Kirche unabhängig vom Ansehen der Institution eine
engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
anstrebt. Die bisherige Arbeit des Runden Tisches hat hier
Früchte getragen.
Nicht ganz deutlich wird, wie in innerkirchlichen Institutionen
künftig mit den Fällen umgegangen werden soll, in denen
das mutmaßliche Opfer der Einschaltung der Staatsanwaltschaft
ausdrücklich widerspricht. Außerdem bleibt unklar, ob
innerkirchliche Voruntersuchungen künftig ausgesetzt werden
sollen, um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht zu
behindern.
Der Runde Tisch der Bundesregierung wird Leitlinien zur
Einschaltung der [...]
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 | Restrukturierungsgesetz: Bundesregierung zieht die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise |
| Zu dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf des
Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums zur
Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten,
zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für
Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist
der aktienrechtlichen Organhaftung erklärt
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Der Gesetzentwurf zieht die richtigen Lehren aus der
Finanzmarktkrise. Enteignungen wie bei der HRE sind - auch als
Ultima Ratio - mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in
Einklang zu bringen. Das Restrukturierungsgesetz bietet mit seinem
Verfahren eine klare Alternative zur Enteignung. Der Gesetzentwurf
stellt sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der
Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert
werden können. Das Restrukturierungsgesetz setzt auf
Privatautonomie und stärkt die Eigenverantwortung der
Unternehmer. Das Modell bietet die Chance, eigenverantwortlich und
zunächst ohne [...]
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 | Justizministerin stärkt Freiheit der Presse |
| Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum
heutigen Kabinettsbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Stärkung
der Pressefreiheit:
Der heute beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der
Pressefreiheit ist ein klares Bekenntnis zu einer freien,
unabhängigen Presse. Eine freie Presse ist Grundvoraussetzung
einer transparenten und offenen Gesellschaft. Medienangehörige
müssen ihrer Aufgabe als "Vierte Gewalt" zur Kontrolle des
staatlichen Handelns ungehindert ausüben können.
Damit Journalisten ohne Angst vor Strafverfolgung recherchieren
können, werden sie zukünftig nicht mehr wegen Beihilfe
zum Geheimnisverrat verfolgt, wenn sie ihnen zugespielte
Dienstgeheimnisse veröffentlichen. Die Pflicht, bestimmte
Informationen geheim zu halten, trifft nur die jeweilige Amtsperson
- nicht aber den Journalisten.
Zum Hintergrund
Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagenen Gesetzentwurf
beschlossen, wonach Journalisten und deren Informanten [...]
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 | Restrukturierungsgesetz als Alternative zur Enteignung |
| Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am
8. Juli 2010 gemeinsam mit Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble einen Gesetzentwurf zur Bankenrestrukturierung an
Länder und Verbände versandt. Damit werden Eckpunkte zur
Bankenrettung umgesetzt, die das Bundeskabinett am 31. März
2010 beschlossen hat.
Für die Bundesjustizministerin sind die Konsequenzen aus
der Finanzmarktkrise und speziell dem Sturz der HRE-Bank:
strauchelnde Banken müssen aufgefangen werden und eine echte
Chance auf Sanierung entwickeln können.
Enteignungen wie bei der HRE sind - auch als ultima ratio - mit
einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen.
Die Bundesjustizministerin hat mit ihrem Vorschlag für ein
Reorganisationsverfahren eine klare Alternative zur
Enteignung entwickelt.
Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Bankinstitute weit
unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren
frühzeitig saniert werden können. Der Vorschlag setzt auf
Privatautonomie und stärkt die [...]
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 | Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter |
| Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter,
schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht
für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert.
Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat.
Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine
Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der
Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte
nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das
Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche
Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die
Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige
Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue
Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen
nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Das Bundesjustizministerium arbeitet an [...]
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 | Erbschaftssteuer: Bundesverfassungsgericht bestätigt Bemühen der Bundesregierung |
| Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Erbschafts- und
Schenkungssteuerrecht erklärt Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt
die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichbehandlung von
eingetragenen Lebenspartnern voranzutreiben. Die
Koalitionsvereinbarung sieht für eingetragene Lebenspartner
den Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen im Steuerrecht und
die volle Gleichstellung im Beamtenrecht vor.
Bereits im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit dem
Jahressteuergesetz 2010 die Gleichbehandlung von Lebenspartnern im
Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht beschlossen. Die
Dienstrechtsreform des Bundesinnenministeriums ist bereits in der
Endabstimmung und kann bald im Bundeskabinett beschlossen
werden.
Die heutige Entscheidung wird die Gleichstellung von
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern in allen Bereichen
befördern. Das Bundesverfassungsgericht [...]
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 | Sicherungsverwahrung: Mehrheit der Länder unterstützt die Bundesjustizministerin |
| Zum heutigen Bund-Länder-Fachgespräch zur
Sicherungsverwahrung erklärt die Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz, Dr. Birgit Grundmann:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung stellt Bund und Länder
vor große Herausforderungen. Bei zahlreichen noch
gefährlichen Straftätern steht die Justiz vor dem
Problem, infolge des Straßburger Urteils über die
Freilassung aus der Sicherungsverwahrung entscheiden zu
müssen. Ich habe daher heute gemeinsam mit meinen Amtskollegen
aus den Ländern Möglichkeiten erörtert, wie der
Schutz der Bevölkerung bestmöglich sichergestellt werden
kann. In einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre haben
die Vertreter der Länder dargelegt, dass sie beim Umgang mit
gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische
Probleme zu bewältigen haben.
Ich habe deutlich gemacht, dass das Bundesjustizministerium
Vorschläge unterbreitet hat, mit denen der Bundesgesetzgeber
seine rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen
würde. Diese [...]
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