Prozesskostenhilfe/ Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe Prozesskostenhilfe - wozu? Ein Rechtsstreit vor Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche V...
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Beratungshilfe Was ist Beratungshilfe? Bürgerinnen und Bürger können sich von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten lassen, wenn ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überstei...
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Downloadlinks:

BMJ - Broschüre PKH/Beratungshilfe [122 KB]

Broschüre PKH/Beratungshilfe Justiz NRW [1.197 KB]

Prozesskostenhilfeantrag [71 KB] Beratungshilfeantrag [40 KB]


Freewareprogramm zur Berechnung:

http://www.pkh-fix.de/

 

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe:

1) Bescheinigung über Ihr monatliches Einkommen
 Lohn- oder Gehaltsabrechnung
 Rentenbescheide
 Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld I (SGB III)

2) Auszüge Ihres Girokontos für einen Monat
 Ist die Beratung bereits erfolgt, für einen Monat aus dem Beratungszeitraum
 Soll die Beratung in Zukunft erfolgen, für den Monat, der Ihrem Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
vorausgeht

3) Nachweise über Ihre Zahlungen, wenn sich dies nicht aus den Kontoauszügen ergeben (z.B. Quittungen)
 Mietzahlung
 Schuldentilgung und Nachweis über die Restschulden
 Leistungen von Versicherungsprämien

4) Nachweis über Ihr Vermögen
 Sparbuch
 Lebensversicherungspolice mit Angabe des Leistungszeitpunkts und des aktuellen Rückkaufwertes
 Sonstige Geldanlagen

5) Nachweise über eine Eigentumswohnung oder Hausgrundstück
 Verkehrswert, z.B. Kaufvertragsurkunde

Die Vorlage eines aktuellen Arbeitslosengeld II-Bescheids (SGB II) oder eines Sozialhilfe-
Bescheids (SGB XII) ersetzt die vorgenannten Unterlagen

 

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