Prozesskostenhilfe/ Beratungshilfe
Downloadlinks:
BMJ - Broschüre PKH/Beratungshilfe [122 KB]
Broschüre PKH/Beratungshilfe Justiz NRW [1.197 KB]
Prozesskostenhilfeantrag [71 KB]
Beratungshilfeantrag [40 KB]
Freewareprogramm zur Berechnung:
http://www.pkh-fix.de/
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe:
1) Bescheinigung über Ihr monatliches Einkommen
Lohn- oder Gehaltsabrechnung
Rentenbescheide
Bescheide über den Bezug von Arbeitslosengeld I (SGB III)
2) Auszüge Ihres Girokontos für einen Monat
Ist die Beratung bereits erfolgt, für einen Monat aus dem Beratungszeitraum
Soll die Beratung in Zukunft erfolgen, für den Monat, der Ihrem Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
vorausgeht
3) Nachweise über Ihre Zahlungen, wenn sich dies nicht aus den Kontoauszügen ergeben (z.B. Quittungen)
Mietzahlung
Schuldentilgung und Nachweis über die Restschulden
Leistungen von Versicherungsprämien
4) Nachweis über Ihr Vermögen
Sparbuch
Lebensversicherungspolice mit Angabe des Leistungszeitpunkts und des aktuellen Rückkaufwertes
Sonstige Geldanlagen
5) Nachweise über eine Eigentumswohnung oder Hausgrundstück
Verkehrswert, z.B. Kaufvertragsurkunde
Die Vorlage eines aktuellen Arbeitslosengeld II-Bescheids (SGB II) oder eines Sozialhilfe-
Bescheids (SGB XII) ersetzt die vorgenannten Unterlagen
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