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Kosten

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Meine Kanzlei ist stets bemüht, den Mandanten bestmögliche Vertretung zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

 

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Für ein Erstberatungsgespräch fallen pro Stunde pauschal 180,- zzgl. Umsatzsteuer an, mindestens jedoch € 50,- zzgl. Umsatzsteuer.

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 160,- € zzgl. Umsatzsteuer.

Ihr Vorteil hierbei:
Sie erhalten von eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede der für Sie erbrachten Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

Selbstverständlich werden Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorares hingewiesen werden, wenn dies für Ihren speziellen Fall empfehlenswert ist.

 

weitere Gebühren

In der Regel werden die anfallenden Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.

Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten sowie das Prozesskostenrisiko über en Prozesskostenrechner der Allinanz auch inklusive der außergerichtlichen Kosten hier berechnen lassen.


 

Im Übrigen können Sie für die gerichtliche Auseinandersetzung
auch das folgende Java-Applet benutzen:

 

Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert werden soll.

Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".

Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.

Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.

 

Kostenrisiko

 

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