Sie wurden bei einem Unfall geschädigt? Wir holen mehr für Sie raus! Ein Verkehrsanwalt kann Ihre Interessen am besten vertreten und sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Wir konzentrieren uns auf Ihre Interessen! Nehmen Sie Kontakt mit einem Verkehrsanwalt auf!
Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt.
An vielen Autobahnen gibt es so genannte Streckenbeeinflussungsanlagen, die je nach Verkehrslage auf Gefahren hinweisen oder auch Tempolimits vorgeben. Und wenn sie Überholverbote für LKWs anzeigen, dann ist dies rechtmäßig.
Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich ?einfach gelagerten Verkehrsunfall? mehr.