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Eigene Rechtsabteilung ?
Eine eigene Rechtsabteilung kann ich mir nicht leisten - werden Sie denken.
Falsch gedacht!
"Outsourcing" (dt. Auslagerung) heißt das Zauberwort, das es für Sie als Unternehmer eines kleineren oder mittelständischen Betriebes möglich macht auf kompetente und nötige Rechtsberatung nicht verzichten zu müssen. Ein Business lässt sich bei dem heutzutage vorhandenen Paragraphen- und Vorschriftendschungel unmöglich ohne spezielle Rechtsberatung erfolgreich führen.
Meine Kanzlei bietet Rechtsberatung für Unternehmen zum Pauschalpreis!
Sie führen z. B. ein kleineres Unternehmen und hätten gerne die Möglichkeit bei rechtlichen Zweifelsfragen oder plötzlich auftretenden Situationen, welche Sie rechtlich nicht sofort selbst überblicken können, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, ohne jedoch gleich mit unkalkulierbaren Kosten konfrontiert zu werden?
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang eine genau auf Ihr Unternehmen abgestimmte Beratungsvereinbarung mit kurzer Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Sie entscheiden, welchen Beratungsumfang (z. B. nur Telefonberatung und/oder auch Vertretung bei geschäftlichen Terminen) und welche Laufzeit Sie wünschen. Sie können dann beispielsweise ohne hohe Kosten fürchten zu müssen zum Telefonhörer greifen und sich beraten lassen. Selbstverständlich erhalten Sie – sofern vereinbart - auf Anfrage jederzeit auch eine anwaltliche Begutachtung Ihres Problems per E-Mail oder per Post.
Ihre „eigene Rechtsabteilung“ können Sie so schon ab 50,- € netto pro Monat erhalten.
Terminhinweis in Sachen IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08 für den 28. April 2010
Pressemitteilung 57/10 vom 17.03.2010
Strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen
Pressemitteilung 56/10 vom 12.03.2010
Pressemitteilung 55/10 vom 10.03.2010
Pressemitteilung 54/10 vom 10.03.2010
Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei "ca."-Zusatz
Pressemitteilung 53/10 vom 10.03.2010
BGH Pressemitteilungen - Ende
Handynutzung: Aussage gegen Aussage - OLG Karlsruhe vom 28.08.2009 - Az. 1 Ss 135/08
Beweisfragen bei ungeklärtem Linksabbiegerunfall - OLG Brandenburg vom 17.09.2009 - Az. 12 U 26/09
Unfall durch Umstürzen eines morschen Baums - OLG Rostock vom 10.07.2009 - Az. 5 U 334/08